Menschenrechte

Die Förderung und der Schutz von Menschenrechten ist ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Verantwortung von Unternehmen. Als Unternehmensgruppe orientieren wir uns an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD Leitprinzipien für multinationale Unternehmen zum verantwortungsvollen unternehmerischen Handeln. Sie helfen uns dabei unsere Verantwortung für die Menschenrechte in konkrete Sorgfaltspflichten umsetzen. 

Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten

Im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten verpflichten wir uns, die tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte in unseren Betriebsstätten und in unseren Lieferketten zu ermitteln und zu bewerten.

  • Die überwiegende Mehrheit unserer Geschäftspartner ist in der Schweiz ansässig und hält sich an die Schweizer Arbeitgeberbestimmungen und die hier geltenden Gesundheits- und Sicherheitsstandards.
  • Wir verlangen von Lieferanten, die für unsere Mineralien- oder Edelmetallbeschaffung oder für die Kreislaufwirtschaft unserer Edelmetalle als kritisch erachtet werden, dass sie unsere verantwortungsvolle Lieferkettenpolitik anerkennen und unseren Verhaltenskodex unterzeichnen.
  • Wir stellen sicher, dass unsere Zulieferer nach den für unser Geschäftsfeld relevanten Zertifizierungssystemen zertifiziert sind.
  • Wir führen periodische Mitarbeiterbefragungen nach Trust IndexTM durch Great Place to Work® durch, um unsere Arbeitsplatzkultur greifbar zu machen und aktiv weiterzuentwickeln
  • Bislang wurden keine negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte festgestellt, weder auf der Ebene unserer Mitarbeitenden noch auf der Ebene unserer direkten Lieferanten.

Auf der Grundlage der obigen Ausführungen schätzen wir das Risiko von Menschenrechtsverletzungen innerhalb unserer Unternehmensgruppe und unserer Lieferkette derzeit als eher gering ein. Wir sind uns jedoch unserer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte bewusst und setzen uns nachdrücklich dafür ein, unsere Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Menschenrechte in allen unseren Betrieben und Lieferketten über die Zeit zu verbessern.

Aktuelle Tätigkeiten im Bereich Menschenrechte

Die Cendres+Métaux Gruppe wächst und ist somit gefordert ihre Sorgfaltspflichten der neuen Grösse und Organisation anzupassen. Aktuell arbeiten wir deshalb an folgenden Tätigkeiten:

  1. einer Grundsatzverpflichtung in Form einer Unternehmenspolitik, welche unsere Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte konkret ausformulieren soll;
  2. der Überarbeitung unseres Verhaltenskodexes. Der neue Verhaltenskodex für Lieferanten und Partner soll sich an der Agenda 2030 orientieren und unsere Erwartungen gegenüber Geschäftspartnern klarer zum Ausdruck bringen. Der neue interne Verhaltenskodex für Mitarbeitende soll die Erwartungen an unsere Belegschaft und unsere Unternehmenskultur verständlich vermitteln.
  3. einem Sorgfaltspflichten-System auf Gruppenebene, das darauf abzielt, die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeiten auf die Menschenrechte zu ermitteln, zu bewerten und falls notwendig Korrekturmassnahmen einzuleiten und zu verfolgen;
  4. einem Hinweisgeberprozess und einem öffentlich zugänglichen Online-Meldekanal über welchen unsere Stakeholder Bedenken äussern können, wenn sie Situationen bemerken, die nicht mit unseren Verhaltenskodex oder dem Gesetz vereinbar sind. 

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